
Pflegepflicht
Pflegepflichtversicherung für Soldaten: Was musst du beachten?
Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ersetzt keine Pflegepflichtversicherung. Für Soldaten auf Zeit ist besonders wichtig: Pflege kann sozial oder privat abgesichert sein – und in der sozialen Pflegeversicherung gelten während des aktiven Dienstes mit Heilfürsorge besondere Beitrags- und Leistungsregeln.
Warum brauchen Soldaten überhaupt eine Pflegeversicherung?
Krankenversorgung und Pflegeversicherung sind zwei verschiedene Dinge. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung übernimmt deine medizinische Behandlung während der aktiven Dienstzeit. Für das Risiko einer Pflegebedürftigkeit besteht in Deutschland dagegen eine eigene gesetzliche Absicherungspflicht.
Die Bundeswehr weist aktuell ausdrücklich darauf hin, dass während der Dienstzeit die Pflegepflichtversicherung die verpflichtende Versicherung ist. Andere Versicherungen sind nicht automatisch für jeden Soldaten zwingend notwendig.
Soziale oder private Pflegepflichtversicherung?
Grundsätzlich orientiert sich die Pflegeversicherung am jeweiligen Krankenversicherungsstatus. Für Soldaten auf Zeit gibt es jedoch eine wichtige Besonderheit: Nach § 21 Nr. 6 SGB XI besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung, wenn sie gegen das Krankheitsrisiko weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind.
Welche Form der Pflegepflichtversicherung im Einzelfall fortzuführen ist, hängt außerdem vom bisherigen Krankenversicherungsschutz ab. Die Bundeswehr weist darauf hin, dass während des aktiven Dienstes je nach dem vor der Wehrdienstzeit bestehenden Krankenversicherungsschutz die Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung oder bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen fortzusetzen ist. Deshalb sollte der bestehende Status immer zuerst geprüft werden.
Das bedeutet insbesondere: Ein SaZ kann während der aktiven Dienstzeit Mitglied einer gesetzlichen Pflegekasse sein, ohne gleichzeitig bei der zugehörigen Krankenkasse krankenversichert zu sein. Die laufende medizinische Versorgung erfolgt weiterhin über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Nur Pflegekasse – ohne GKV-Krankenversicherung?
Ja. Genau diese Konstellation ist für Soldaten auf Zeit gesetzlich vorgesehen. § 48 Abs. 3 SGB XI regelt, bei welcher Pflegekasse ein nach § 21 Nr. 6 SGB XI versicherter SaZ Mitglied werden kann. Praktisch bedeutet das: Die Pflegekasse kann bei einer gesetzlichen Krankenkasse geführt werden, obwohl dort keine Krankenversicherung besteht.
Auch gesetzliche Krankenkassen weisen auf diesen Sonderfall ausdrücklich hin. Die Continentale BKK nennt beispielsweise Zeitsoldaten als Personengruppe, die bei ihr nur pflegeversichert, aber nicht krankenversichert sein kann.
Für einen Neuabschluss ist deshalb wichtig, zuerst zu prüfen, wo bereits eine Pflegepflichtversicherung besteht. Eine bestehende soziale Pflegeversicherung sollte nicht versehentlich durch einen zusätzlichen Vertrag doppelt abgebildet werden.
Wer zahlt den Beitrag während der Dienstzeit?
Soldaten auf Zeit, die nach § 21 Nr. 6 SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind, tragen den Beitrag grundsätzlich selbst. Auch ein möglicher Beitragszuschlag für Kinderlose ist vom Mitglied zu tragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die konkrete Beitragshöhe hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Beitragssätzen und deinen persönlichen Voraussetzungen ab. Deshalb sollte man bei Beitragsangaben immer mit den aktuellen Werten rechnen.
Während des aktiven Dienstes: SPV-Beiträge für SaZ 2026
Wichtig: Die folgende Tabelle gilt für aktive SaZ mit Anspruch auf Heilfürsorge, die in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert sind. Sie gilt nicht für die Zeit nach dem Dienstzeitende. Während des aktiven Dienstes gilt für diese SaZ der halbe allgemeine Beitragssatz. Seit 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,6 %, für SaZ mit Heilfürsorge damit grundsätzlich 1,8 %. Der Zuschlag für Kinderlose beträgt zusätzlich 0,6 Prozentpunkte und wird nicht halbiert. Bei mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte.
| Familiensituation | Beitragssatz SaZ mit Heilfürsorge |
|---|---|
| Kinderlos, ab Vollendung des 23. Lebensjahres | 2,40 % |
| 1 Kind / Elterneigenschaft | 1,80 % |
| 2 Kinder unter 25 | 1,55 % |
| 3 Kinder unter 25 | 1,30 % |
| 4 Kinder unter 25 | 1,05 % |
| 5 oder mehr Kinder unter 25 | 0,80 % |
Beispiele bei unterschiedlichen beitragspflichtigen Einnahmen
| Familiensituation | 3.000 € | 4.000 € | 5.000 € | ab 5.812,50 € |
|---|---|---|---|---|
| Kinderlos, ab 23 | 72,00 € | 96,00 € | 120,00 € | 139,50 € |
| 1 Kind / Elterneigenschaft | 54,00 € | 72,00 € | 90,00 € | 104,63 € |
| 2 Kinder unter 25 | 46,50 € | 62,00 € | 77,50 € | 90,09 € |
| 3 Kinder unter 25 | 39,00 € | 52,00 € | 65,00 € | 75,56 € |
| 4 Kinder unter 25 | 31,50 € | 42,00 € | 52,50 € | 61,03 € |
| 5 oder mehr Kinder unter 25 | 24,00 € | 32,00 € | 40,00 € | 46,50 € |
Beitragsbemessung 2026: Der Beitrag richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Das ist nicht automatisch identisch mit den reinen Dienstbezügen. Für Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die nicht in der GKV krankenversichert sind, verweist § 57 Abs. 4 SGB XI auf die Beitragsbemessung nach § 240 SGB V. 2026 liegt die monatliche Mindestbemessungsgrundlage bei 1.318,33 € und die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 €. Die Euro-Tabelle oben ist deshalb eine Rechenhilfe mit angenommenen beitragspflichtigen Einnahmen; verbindlich setzt die Pflegekasse den individuellen Beitrag fest.
Damit liegt der monatliche Beitrag beispielsweise bei einem kinderlosen SaZ ab 23 Jahren rechnerisch zwischen 31,64 € und 139,50 €, je nach beitragspflichtigen Einnahmen. Bei einem Elternteil mit einem Kind liegt er bei 23,73 € bis 104,63 €. Die Pflegekasse ermittelt den konkreten Beitrag anhand der individuellen beitragspflichtigen Einnahmen.
Stand: 07.09.2026. Beitragssätze: seit 01.01.2025 unverändert. Die Kinderabschläge gelten für das zweite bis fünfte berücksichtigungsfähige Kind jeweils bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet.
Wichtig: Diese Prozentwerte gelten nicht für eine private Pflegepflichtversicherung. Dort wird der Beitrag tariflich berechnet. Ob bei dir die soziale oder eine private Pflegepflichtversicherung fortzuführen ist, hängt von deinem Versicherungsstatus ab.
Was leistet die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung für alle denkbaren Pflegekosten. Je nach Pflegegrad und Versorgungssituation sieht das SGB XI unterschiedliche Leistungen vor, beispielsweise:
- Pflegesachleistungen,
- Pflegegeld beziehungsweise Kombinationsleistungen,
- Pflegehilfsmittel,
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie
- Leistungen bei vollstationärer Pflege.
Warum stehen auf Krankenkassen-Seiten teilweise 3,6 % oder 4,2 %?
Diese Werte sind ebenfalls richtig – sie betreffen aber regelmäßig die normale soziale Pflegeversicherung ohne den Heilfürsorge-Sonderstatus, zum Beispiel nach dem Ende der aktiven Dienstzeit. Die Continentale BKK beschreibt auf ihrer Seite „Soldaten auf Zeit“ ausdrücklich die Situation nach dem aktiven Dienst und nennt dort 2026 einen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 % beziehungsweise 4,2 % für Kinderlose.
| Situation | Beitragssatz 2026 |
|---|---|
| Aktiver SaZ mit Heilfürsorge, kinderlos ab 23 | 2,40 % |
| Aktiver SaZ mit Heilfürsorge, 1 Kind / Elterneigenschaft | 1,80 % |
| Nach DZE / normale SPV, kinderlos ab 23 | 4,20 % |
| Nach DZE / normale SPV, 1 Kind / Elterneigenschaft | 3,60 % |
Bei mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 Jahren gelten auch nach dem DZE die gesetzlichen Abschläge von jeweils 0,25 Prozentpunkten für das zweite bis fünfte Kind. Wer den Beitrag nach dem DZE tatsächlich in welcher Höhe trägt, hängt dann vom neuen Status ab: Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt; Selbstständige tragen sie grundsätzlich selbst.
Was passiert nach dem Dienstzeitende?
Nach dem DZE endet der Heilfürsorge-Sonderstatus. Damit ändert sich regelmäßig auch die Kranken- und Pflegeversicherung. Wechselst du in die GKV, läuft die Pflegeversicherung über die soziale Pflegeversicherung zu den dann geltenden regulären Beitragssätzen. Entscheidest du dich zulässigerweise für eine private Krankenvollversicherung, gehört grundsätzlich die private Pflegepflichtversicherung dazu.
Bei Empfängern von Übergangsgebührnissen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bestehen. Deshalb lohnt es sich, das DZE nicht erst in der letzten Woche zu planen.
Wichtig: Pflichtversicherung ist nicht dasselbe wie Pflegezusatz
Die Pflegepflichtversicherung erfüllt die gesetzliche Absicherungspflicht. Eine freiwillige Pflegezusatzversicherung ist etwas anderes. Ob zusätzlicher privater Schutz sinnvoll ist, hängt von deinem persönlichen Absicherungswunsch, deiner finanziellen Situation und deiner familiären Planung ab.
Kurz zusammengefasst
- Die utV ersetzt die Pflegepflichtversicherung nicht.
- Soldaten auf Zeit können nach § 21 Nr. 6 SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert sein.
- Dabei kann ausschließlich eine Mitgliedschaft bei einer Pflegekasse bestehen, ohne GKV-Krankenversicherung.
- Vor einem Neuabschluss sollte deshalb geprüft werden, wo die Pflegepflichtversicherung aktuell geführt wird.
- Welche Pflegeversicherung nach dem DZE gilt, hängt regelmäßig von der anschließenden Krankenversicherung ab.
- Freiwilliger Pflegezusatz ist eine eigene Entscheidung und nicht automatisch notwendig.
Stand: 07.09.2026. Beitragssätze und persönliche Zuordnungen können sich ändern. Für verbindliche sozialversicherungsrechtliche Auskünfte sind insbesondere die zuständige Pflegekasse beziehungsweise der Sozialdienst der Bundeswehr zuständig.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Zuletzt fachlich geprüft:
7. September 2026 um 02:00:00