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Ergänzung

Heilfürsorge ergänzen: Welche Zusatzleistungen können für Soldaten sinnvoll sein?

Zusatzschutz sollte nicht mit der Frage beginnen, welches Produkt angeboten wird, sondern mit der Frage, welche Leistung dir tatsächlich fehlt oder persönlich wichtig ist.

Erst prüfen, dann ergänzen

Soldaten erhalten während der aktiven Dienstzeit eine umfangreiche unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Deshalb ist es falsch, jede private Zusatzleistung automatisch als „Lücke“ zu bezeichnen. Sinnvoll ist ein Leistungscheck: Was übernimmt die Bundeswehr bereits und was möchtest du darüber hinaus?

Private Auslandsreisen

Bei einer dienstlich angeordneten Auslandsverwendung gelten andere Regeln als im privaten Urlaub. Erkrankst du während eines privaten Auslandsaufenthalts, werden notwendige Behandlungskosten nach der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung grundsätzlich nur bis zu der Höhe erstattet, die bei einer entsprechenden Behandlung im Inland entstanden wäre.

Das kann relevant werden, wenn medizinische Leistungen im Reiseland deutlich teurer sind. Auch Fragen wie ein medizinisch sinnvoller Rücktransport sollten separat betrachtet werden. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann deshalb trotz utV sinnvoll sein.

Heilpraktiker und alternative Behandlung

Leistungen von Heilpraktikern gehören nach § 69a Bundesbesoldungsgesetz ausdrücklich nicht zur unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Wenn dir solche Behandlungen wichtig sind, ist das ein klar abgrenzbarer persönlicher Zusatzwunsch.

Brille und Kontaktlinsen

Die Bundeswehr stellt bei entsprechender Verordnung notwendige Dienstbrillen zur Verfügung. Auch besondere dienstliche Sehhilfen können vorgesehen sein. Kontaktlinsen werden dagegen nur unter bestimmten medizinischen oder dienstlichen Voraussetzungen verordnet.

Wer darüber hinaus private Brillen, besondere Fassungen oder zusätzliche Sehhilfen absichern möchte, sollte prüfen, welchen tatsächlichen Mehrwert ein Ergänzungstarif bietet.

Zahn und Zahnersatz

Die truppenzahnärztliche Versorgung ist Bestandteil der utV. Weitergehende zahnärztliche Maßnahmen können genehmigungspflichtig sein. Für prothetische Versorgung gelten zudem besondere Regeln – unter anderem in den ersten Monaten nach Dienstbeginn und in den letzten Monaten vor Dienstzeitende.

Deshalb sollte ein Zahntarif nicht pauschal mit „die Bundeswehr zahlt keinen Zahnersatz“ verkauft werden. Entscheidend sind die konkrete Versorgungssituation und der gewünschte zusätzliche Leistungsumfang.

Krankenhaus: Zweibettzimmer und Wahlarzt sind nicht automatisch eine Lücke

Gerade beim stationären Zusatzschutz lohnt der Blick in § 10 BwHFV. Wird ein Soldat veranlasst in einem zivilen Krankenhaus behandelt und bietet dieses Wahlleistungen an, besteht grundsätzlich bereits Anspruch auf Zweibettzimmer bei vollstationärer Behandlung und auf wahlärztliche Leistungen bei voll-, teil-, vor- und nachstationärer Behandlung.

Ein Tarif, der hauptsächlich „Zweibettzimmer + Wahlarzt“ verspricht, kann deshalb erhebliche Überschneidungen mit der vorhandenen utV haben. Ein echter zusätzlicher Wunsch wäre beispielsweise ein vertraglich definierter Schutz über die bereits vorgesehenen Leistungen hinaus. Auch dann sollte zuerst geklärt werden, wann der Zusatztarif überhaupt leistet und wie er mit der Heilfürsorge zusammenspielt.

Welche Zusatzleistungen sind wirklich wichtig?

Das ist individuell. Typische Fragen sind:

  • Reist du häufig privat ins Ausland?
  • Ist dir Heilpraktiker- oder alternative Behandlung wichtig?
  • Möchtest du zusätzliche Leistungen für Brille oder Kontaktlinsen?
  • Legst du Wert auf besondere Zahnleistungen?
  • Willst du bestimmte stationäre Komfortleistungen?

Vermeide Doppelversicherung

Ein guter Ergänzungsschutz sollte Leistungen ergänzen, nicht Leistungen doppelt bezahlen, die ohnehin bereits vorhanden sind. Deshalb ist die Leistungsbeschreibung wichtiger als ein möglichst langes Produktpaket.

Kurz zusammengefasst

Pflegepflicht und Anwartschaft haben eine andere Funktion als freiwilliger Zusatzschutz. Zusatzversicherungen sind vor allem dann sinnvoll, wenn du einen konkreten persönlichen Leistungswunsch hast, der nicht oder nicht ausreichend über die bestehende Versorgung abgedeckt ist.

Stand: 07.09.2026. Die tatsächliche Leistung hängt vom Einzelfall und – bei Zusatzversicherungen – von den Tarifbedingungen ab.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Zuletzt fachlich geprüft:

7. September 2026 um 02:00:00

Welche Leistungen sind dir wirklich wichtig?

Wähle deine persönlichen Leistungswünsche und vergleiche nur Ergänzungen, die zu deiner Versorgung und deinem Bedarf passen.

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